Wird ein Zimmer /Appartement/Ferienwohnung, – haus bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
Verpflichtung des Vermieters ist es, das Zimmer / App. / Ferienwohnung, – haus entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers / App. / Ferienwohnung, – haus zu bezahlen.
Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer / App. /Ferienwohnung, -haus nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Unterbringungsleistung zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Stornogebühren werden entsprechend der gesetzlichen Regelung erhoben. Nach der heute allgemein gültigen Rechtsprechung beträgt der Schadensersatz bei
Nach der heute allgemein gültigen Rechtsprechung beträgt der Schadensersatz bei Übernachtung 90% im Zeitraum 4 Wochen bis 2 Wochen vor Anreise. Bei kurzfristigen Stornierungen ist der Komplettpreis fällig.
Im Miet- /preis ist keine Rücktrittsversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir dringend den Abschluss
Kann der Vermieter das nicht in Anspruch genommene Zimmer /App. / Ferienwohnung, -haus anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Der Vermieter hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers / App. / Ferienwohnung,- Hauses die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind. Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Service zu bieten. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Rücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland. Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z. B. wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen müssen, dann schützt Sie die Rücktrittsversicherung vor finanziellen Folgen:
Bei Stornierung einer gebuchten Reise bzw. Ferienwohnung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt.
Bei vorzeitiger oder nachträglicher Rückreise werden die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt, soweit An – und Abreise im versicherten Arrangement enthalten sind.
Bei Abbruch der Reise werden die Aufwendungen für nicht beanspruchte Reiseleitungen ersetzt.